Landtagswahl 2008
Am 27. Januar 2008 wird in Niedersachsen der Landtag neu gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche Staatsbürger,
die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz
in Niedersachsen haben. Alle Wahlberechtigten werden rechtzeitig durch eine Wahlbenachrichtigungskarte informiert,
auf der auch die Adresse des zuständigen Wahllokals in der Nachbarschaft angegeben ist.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wählt er seinen Kandidaten für das Direktmandat
im Wahlkreis. Das Direktmandat gewinnt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt – bei der letzten Landtagswahl
2003 war dies Björn Thümler. Mit der Zweitstimme können die Wahlberechtigten für eine Partei stimmen. Die beiden
Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden: Wer mit der Erststimme Björn Thümler als CDU-Bewerber wählt,
kann mit der Zweitstimme auch eine andere Partei wählen.
Von den 135 Sitzen im Landtag werden 87 in direkter Wahl in den Wahlkreisen vergeben. Die übrigen Abgeordnetensitze
werden nach dem Verhältnis der für die Parteien abgegebenen Zweitstimmen verteilt. Diese Sitze werden nach der
Reihenfolge verteilt, die die jeweiligen Parteien zuvor auf ihren Landeslisten vorgegeben hat.
Wer am 27. Januar 2008 seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal in seiner Nachbarschaft abgeben kann, der kann
seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gibt es bei Ihrer
Gemeindeverwaltung oder auch bei der CDU, wenn Sie uns eine entsprechende
Nachricht und Ihre Adresse schicken.